Maler und Lackierer

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AKTUELL: Maler- und Lackierarbeiten in Corona-Zeiten

veröffentlicht am 7. April 2020 | Kategorie: Highlights

Das Coronavirus hat Deutschland voll im Griff. Uns alle treffen Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen. Wer in diesen Zeiten Projekte rund ums Haus durchführt oder plant, steht unweigerlich vor der Frage, wie sich die Handwerkersuche in der Corona-Krise gestaltet. Auch die Handwerksbetriebe selbst suchen händeringend nach Antworten, wie sie sich richtig verhalten. Wir bringen Licht ins Dunkel und beantworten die wichtigsten Fragen!

Ist es Handwerkern momentan erlaubt, auf Baustellen zu arbeiten?

Ja! Die Ausübung ihres Berufs ist Handwerkern weiterhin erlaubt. Zögern Sie besonders bei Notfällen nicht, einen Handwerksbetrieb zu kontaktieren. Wenn es sich bei den Bauprojekten nicht um notwendige Arbeiten handelt, kann die Ausführung auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschoben werden.

Grundsätzlich gilt aber: Ein Hausbau kann immer noch begonnen oder abgeschlossen, die neuen Wände gestrichen werden – allerdings müssen dazu Auflagen beachtet werden. Diese Broschüre fasst die wichtigsten Tipps für Handwerksbetriebe zusammen: Handlungshilfe für das Baugewerbe (SARS CoV 2)

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich in Quarantäne befinden. In diesem Fall sollten Sie sich dringend von dem Handwerksbetrieb Ihres Vertrauens beraten lassen, wenn dieser nicht von selbst vorher auf das Thema zu sprechen kommt (Handwerker können dazu das Musterschreiben für Handwerksbetrieb nutzen). Der Betrieb wird dann in Abstimmung mit den örtlichen Gesundheitsbehörden und der Dringlichkeit des Auftrags entscheiden, ob eine Durchführung tragbar ist.

 

Wie ist die Auslastung der Handwerksbetriebe derzeit?

Das unterscheidet sich von Gewerk zu Gewerk. Während die Gebäudereiniger momentan hoch im Kurs stehen, sind Maler- und Lackiererarbeiten weniger gefragt. Durch geplatzte Aufträge ist die Auslastung vieler Handwerksbetriebe nicht so hoch wie üblich. Gerade Selbstständige und kleine mittelständische Unternehmen leiden unter den plötzlichen Umsatzeinbußen.

Wenn Sie den Service von maler-und-lackierer.com nutzen, suchen wir gezielt nach Betrieben in Ihrer Region, deren Auslastungsgrenzen noch nicht erreicht sind. Anschließend melden sich die Handwerker mit einem Angebot direkt bei Ihnen. Mit einer Beauftragung können Sie nicht nur auf eine schnellere Umsetzung hoffen, sondern auch die lokale Wirtschaft unterstützen.

 

Kontakt vermeiden – wie verhalte ich mich richtig?

Um die Ansteckungsgefahr für alle so niedrig wie möglich zu halten, sollten Sie folgende Regeln befolgen:

  1. Klären Sie so viele Fragen wie möglich im Vorab-Gespräch. Dieses kann telefonisch oder über einen Videochat (Skype, Zoom etc.) geschehen. Letzteres hat den Vorteil, dass sich beide Parteien schon vor Geschäftsabschluss bestmöglich beschnuppern können – ohne dass sie sich im gleichen Raum befinden.
  2. Handwerksbetriebe sollten anbieten, weitere anfallende Fragen jederzeit über einen Chatdienst (Whatsapp, Telegram, Skype, Facebook Messenger und Co.) zu klären. Der Auftraggeber kann die Chats nutzen, um detaillierte Fotos der örtlichen Gegebenheiten hochzuladen, die den Betrieben bei der Angebotserstellung hilfreich sind.
  3. Vor-Ort-Termine zur Umsetzung des geplanten Vorhabens sind selbstverständlich unerlässlich. Bereiten Sie den Platz gut vor, indem Sie die Wege freiräumen. Ziel sollte es sein, dass die Handwerker möglichst wenig anfassen müssen und Ihre Anwesenheit eventuell nicht einmal erforderlich ist.
  4. Auch während der Bauarbeiten oder der Montage lässt sich gut vorsorgen:
  • Meiden Sie den direkten Kontakt (z.B. Hände schütteln),
  • halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Anwesenden und halten Sie sich mit so wenigen Personen wie möglich in einem Raum auf,
  • fassen Sie sich nicht ins Gesicht,
  • waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände und
  • niesen und husten Sie in die Armbeuge.

Diese einfachen Maßnahmen verringern die Ansteckungsgefahr bereits enorm.

Ich fühle mich krank – was soll ich tun?

Auftraggeber: Verschieben Sie die Umsetzung Ihres Vorhabens, wenn sich ein Kontakt zu den Handwerkern nicht vollständig vermeiden ließe. Antworten Sie wahrheitsgemäß auf Fragen des Handwerkers, wenn er Sie nach Symptomen einer Infektion befragt. Wenn es Ihre Gesundheit zulässt, können Sie versuchen, das Projekt bestmöglich vorzubereiten, um es nach Ihrer Genesung zu beginnen.

Handwerker: Bleiben Sie zu Hause, wenn sich Krankheitssymptome bei Ihnen zeigen. Eine Krankschreibung durch Ihren Hausarzt ist über die Dauer der Pandemie auch telefonisch gültig und kann bis zu 14 Tage betragen, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Informieren Sie Ihren Chef. Fertigen Sie eine Liste mit Personen an, die Sie in den vergangenen Tagen getroffen haben.

Es ist noch nicht sicher, auf wie viele Arten sich das Coronavirus von Mensch zu Mensch überträgt, aber als gesichert gilt, dass es ansteckender ist als beispielsweise eine Infektion mit einem Grippevirus. Die Symptome des SARS-CoV-2 sind erstaunlich vielfältig; von daher ist eine Abgrenzung der Symptome von anderen, weniger gefährlichen Krankheiten schwierig.

 

Welche staatlichen Hilfen gibt es in dieser Situation für Handwerksbetriebe?

Die Auftragslage für die meisten handwerklichen Betriebe sieht – anders als in vielen vergangenen Jahren – momentan aufgrund der Corona-Krise mau aus. Der Staat und die Länder haben verschiedene Programme gestartet, um die Zahlungsfähigkeit der Betriebe aufrechtzuerhalten. So können Sie sich derzeit helfen lassen:

  • Soforthilfe: Für akut von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige sind schnelle Einmal-Zahlungen in Höhe von 9.000 bis 15.000 Euro (Stand: 06.04.2020) vorgesehen. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden, Sie müssen allerdings Ihren Notstand nachweisen können. Die einzelnen Länder haben teilweise auch eigene Programme für Sofortzuschüsse.
  • Kreditvergabe: Über die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) vergibt der Staat Unternehmer- und Gründerkredite, für die die Bank selbst bis zu 100% haftet. Die Kredite können Sie über Ihre Hausbank oder Sparkasse beantragen – mit Hilfe Ihres Beraters dort finden Sie auch den passenden Kredit.
  • Kurzarbeit: Wenn Ihr Betrieb von Umsatzausfällen betroffen ist und nicht genügend Arbeit für die Arbeitnehmer hat, können Sie Kurzarbeitgeld für Ihre Mitarbeiter beantragen. Der Staat übernimmt für die erwartete Dauer die Bezahlung Ihrer Arbeitnehmer in Höhe von 60 bis 70%.
  • Stundungen: Stundungen von Steuern und Sozialabgaben verringern die Abgabelast. Die Stundung von Sozialversicherungsbeträgen ist vorerst bis zum 30. April 2020 und für die Monate März und April möglich. Steuerliche Hilfsmaßnahmen, zu denen eine Anpassung von Steuervorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen und ausgesetzte Vollstreckungsmaßnahmen gehören, gelten bis Ende 2020.
  • Weitere Hilfen unterscheiden sich je nach Bundesland und nach Betriebsgröße. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer HWK oder IHK. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in naher Zukunft weitere Maßnahmen ergriffen werden, um unverschuldet zahlungsunfähigen Unternehmen unter die Arme zu greifen.

 

Nun gilt es für alle, zusammenzuhalten und die Ansteckungsgefahr möglichst niedrig zu halten. Dann lassen sich bald die wärmenden Sonnenstrahlen auch wieder unbeschwerter genießen. Kommen Sie gut und gesund durch die kommenden Wochen & Monate! Das Team von maler-und-lackierer.com steht Ihnen jederzeit bei Ihren Vorhaben rund ums Haus zur Seite.

 

Fotos: Thor_Deichmann, pixabay.com; ???????? Claudio Schwarz, unsplash.com

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